9.2 Vermietung von Park- und Abstellplätzen

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 9.2 · Deutsch

Die Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehenden Plätzen in Parkhäusern sowie im Freien für das Abstellen von Fahrzeugen ist ungeachtet der Mietdauer zum Normalsatz steuerbar. Darunter fallen alle Parkflächen, soweit sie zur Infrastruktur des Flughafenbetriebs gehören, unabhängig davon, ob sie im Eigentum der privaten oder öffentlichen Hand stehen (betr. die Vermietung von Abstellplätze für Luftfahrzeuge; →  Ziff. 7.1.4).