9.2 Vermietung von Park- und Abstellplätzen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 9.2 · Deutsch
Die Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehenden Plätzen in Parkhäusern sowie im Freien für das Abstellen von Fahrzeugen ist ungeachtet der Mietdauer zum Normalsatz steuerbar. Darunter fallen alle Parkflächen, soweit sie zur Infrastruktur des Flughafenbetriebs gehören, unabhängig davon, ob sie im Eigentum der privaten oder öffentlichen Hand stehen (betr. die Vermietung von Abstellplätze für Luftfahrzeuge; → Ziff. 7.1.4).