5.8.1 Hedging als Absicherung von Risiken im Finanzbereich
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.8.1 · Deutsch
Hedging als Absicherung von Risiken im Finanzbereich (Schwankungen des Zinsniveaus sowie der Devisen- und Aktienkurse) stellt im Zusammenhang mit der Erhebung der MWST kein besonderes Problem dar. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass in diesem Bereich sowohl der Handel mit Wertrechten und Derivaten (Optionen und Futures) als auch der Handel mit den diesen Letzteren zugrunde liegenden Werten (z.B. Aktien oder Devisen) von der Steuer ausgenommene Umsätze darstellen. Im Finanzbereich spielt es für die steuerliche Behandlung somit keine Rolle, ob es im Zuge der Abwicklung beziehungsweise Liquidation von Wertrechten und Derivaten zu Lieferungen von diesen letzterwähnten zugrunde liegenden Werten - also beispielsweise zur Lieferung von Aktien - kommt, oder ob Optionen- und Futures-Kontrakte weiterverkauft beziehungsweise vor Verfall glattgestellt werden.