5.8.2 Hedging als Absicherung von Risiken im physischen Warenhandel
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.8.2 · Deutsch
Anders verhält es sich, wenn den Wertrechten und Derivaten (Optionen und Futures) Werte wie beispielsweise Öl, Kaffee, Tee zugrunde liegen, deren Lieferung steuerbare Umsätze darstellen. Hier gilt es bezüglich der steuerlichen Behandlung zu unterscheiden, ob die Wertrechte und Derivate in einem Zusammenhang mit einer physischen Lieferung stehen, oder ob sie losgelöst von einer physischen Lieferung (und somit aus spekulativen Gründen) eingegangen wurden. Während die Erlöse aus Wertrechten und Derivaten, die in einem Zusammenhang mit steuerbaren physischen Lieferungen eingegangen wurden, zu keiner Vorsteuerkorrektur führen, führen die Erlöse aus Wertrechten und Derivaten, die losgelöst von einer physischen Lieferung eingegangen wurden, zu einer Vorsteuerkorrektur.
[Abbildung: im Original] | Sofern die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, wird angenommen, dass ein Rohwarenhändler ausschliesslich mit Wertrechten und Derivaten handelt, welche im Zusammenhang mit einer physischen Lieferung stehen: |
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