7.3.1.4 Trustee
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 28. April 2022
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 7.3.1.4 · Deutsch
Durch die Errichtung des Trusts werden bestimmte Vermögenswerte auf eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen (Trustees) übertragen, welche diese zu verwalten und für einen vom Settlor vorgegebenen Zweck zu verwenden haben. Der Trustee hat volle Verfügungsmacht (zivilrechtliches Eigentum) über das Trustvermögen, wobei er verpflichtet ist, gemäss den Trustbestimmungen das Trustvermögen zugunsten der Beneficiaries zu verwalten.