7.3.1.1 Trust

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 28. April 2022

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 7.3.1.1 · Deutsch

Beim Trust handelt es sich nach schweizerischer Rechtsauffassung um ein privatrechtliches Rechtsverhältnis, das keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Der Trust entsteht, wenn der Settlor (Begründer) auf der Grundlage einer Trust Deed (Errichtungsurkunde) bestimmte Vermögenswerte auf eine oder mehrere Personen (Trustees) überträgt, mit der Aufgabe diese zum Vorteil der Beneficiaries (Begünstigte) mit Wirkung gegenüber jedermann zu verwalten und zu verwenden. Nachfolgend werden zu den Trusts auch jene Treuunternehmen gerechnet, die nach liechtensteinischem Recht ohne juristische Persönlichkeit errichtet worden sind.

Grundsätzlich lassen sich bei den Trusts drei Haupttypen unterscheiden. Die Erscheinungsformen sind aber fliessend und für die steuerliche Behandlung ist auf die effektiven Verhältnisse und nicht einzig auf eine allfällige Bezeichnung in der Trust Deed abzustellen.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).