6.2 Nutzungsänderungen innerhalb des Anwendungsbereichs der Bankenpauschale

MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken

Geltend · Stand ab 25. März 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 6.2 · Deutsch

Nutzungsänderungen innerhalb des Anwendungsbereichs der Bankenpauschale liegen vor,

  • wenn Gegenstände oder Dienstleistungen, die bisher von einem der Steuer unterliegenden Betriebszweig genutzt wurden, neu von einem von der Steuer ausgenommenen Betriebszweig verwendet werden (und umgekehrt),

  • wenn diese Gegenstände und Dienstleistungen weiterhin unter den Anwendungsbereich der Bankenpauschale gemäss Ziffer 3 fallen.

Die im Zusammenhang mit solchen Nutzungsänderungen stehenden Vorsteuerkorrekturen aufgrund von Einlageentsteuerung bzw. Eigenverbrauch sind bei Anwendung der Bankenpauschale abgegolten. Es sind keine Steuerkorrekturen vorzunehmen.

Beispiele

  • Bisher von der Abteilung Vermögensverwaltung genutzte Gegenstände (Büroräumlichkeiten, Mobiliar, Computer usw.) werden neu von der Abteilung Kreditwesen verwendet.

  • Bisher von der Abteilung Zahlungsverkehr genutzte Gegenstände werden neu von der Abteilung Steuerberatung verwendet.