6.2 Nutzungsänderungen innerhalb des Anwendungsbereichs der Bankenpauschale
MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken
Geltend · Stand ab 25. März 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 6.2 · Deutsch
Nutzungsänderungen innerhalb des Anwendungsbereichs der Bankenpauschale liegen vor,
wenn Gegenstände oder Dienstleistungen, die bisher von einem der Steuer unterliegenden Betriebszweig genutzt wurden, neu von einem von der Steuer ausgenommenen Betriebszweig verwendet werden (und umgekehrt),
wenn diese Gegenstände und Dienstleistungen weiterhin unter den Anwendungsbereich der Bankenpauschale gemäss Ziffer 3 fallen.
Die im Zusammenhang mit solchen Nutzungsänderungen stehenden Vorsteuerkorrekturen aufgrund von Einlageentsteuerung bzw. Eigenverbrauch sind bei Anwendung der Bankenpauschale abgegolten. Es sind keine Steuerkorrekturen vorzunehmen.
Beispiele
Bisher von der Abteilung Vermögensverwaltung genutzte Gegenstände (Büroräumlichkeiten, Mobiliar, Computer usw.) werden neu von der Abteilung Kreditwesen verwendet.
Bisher von der Abteilung Zahlungsverkehr genutzte Gegenstände werden neu von der Abteilung Steuerberatung verwendet.