8.2.2 Ermittlung der Vorsteuern der MWST-Gruppe Terza für das Geschäftsjahr 2018 (alle Werte in TCHF)
MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 8.2.2 · Deutsch
Es gilt zu ermitteln, in welchem Umfang die MWST-Gruppe Terza Vorsteuern für das Geschäftsjahr 2018 geltend machen kann.
Darin
- 8.2.2.1 Vorgehensweise und Bemerkungen zur Ermittlung der Vorsteuern
- 8.2.2.2 Ermittlung der Aufteilungsschlüssel aufgrund der Aussenumsätze der beiden Banken (Terza AG und Zeta AG)
- 8.2.2.3 Verhältnis der (modifizierten) Aussenerfolge beziehungsweise -umsätze und der (modifizierten) einzelnen Innenerfolge beziehungsweise -umsätze zum (modifizierten) Gesamterfolg beziehungsweise -umsatz im Geschäftsjahr 2018 der einzelnen Gruppengesellschaften
- 8.2.2.4 Berechnung der für die einzelnen Gruppengesellschaften im Geschäftsjahr 2018 anwendbaren Vorsteuerabzugsquote