1.1 Grundsatz
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 1.1 · Deutsch
Von der Steuer ausgenommen sind die Versicherungs- (→ Ziff. 1.2), Rückversicherungs- (→ Ziff. 1.4) und Sozialversicherungsleistungen (→ Ziff. 1.2), einschliesslich der Leistungen im Rahmen der Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler (→ Ziff. 1.5).
Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind - im Sozialversicherungs- und Vorsorgebereich - die Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherungen untereinander, die Leistungen von Durchführungsorganen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Präventionsaufgaben sowie die Leistungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen ([Abbildung: im Original] weitere Informationen dazu können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden).
Die Option für die vorgenannten Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 18 Buchstaben a - d MWSTG ist gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG nicht möglich. Deshalb kann die MWST auf den Lieferungen und Dienstleistungen sowie den Einfuhren von Gegenständen, die zwecks Erzielung solcher von der Steuer ausgenommener Leistungen im In- und Ausland verwendet werden, nicht als Vorsteuer abgezogen werden (Art. 29 Abs. 1 und 1bis MWSTG). Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen infolge anderer Leistungen subjektiv steuerpflichtig ist.
Als Ort der Dienstleistung von Versicherern und Rückversicherern sowie von Versicherungsvertretern und -maklern gilt der Ort, an dem der Empfänger der Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Betriebsstätte der Wohnort oder der Ort seines üblichen Aufenthaltes (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Gelten diese Dienstleistungen im Versicherungswesen nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG als im Ausland erbracht, so unterliegen sie - ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug - nicht der Inlandsteuer (Art. 29 Abs. 1 und 1bis MWSTG).
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.