4.6 Vertrieb des Versicherungsprodukts eines Drittversicherers

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.6 · Deutsch

Von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringt der Versicherer A, welcher nebst seinen eigenen Produkten das Produkt des Versicherers B im eigenen Namen anbietet. Die von A dem Versicherten für diesen Versicherungsschutz in Rechnung gestellte Prämie ist von der Steuer ausgenommen.

Ebenfalls von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringt der Versicherer A, wenn er nebst seinen eigenen Produkten das Produkt des Versicherers B in dessen Namen anbietet und dieser in der Folge die Versicherung im eigenen Namen abschliesst. Die Provision, die der Versicherer B an den Versicherer A leistet, ist von der Steuer ausgenommen.