4.9 Übertragung eines Versicherungsportefeuilles
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 10. März 2021
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.9 · Deutsch
Überträgt ein Versicherungsunternehmen einen Versicherungsbestand ganz oder teilweise mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Versicherungseinrichtung (Art. 62 VAG), ist die gesamte Übertragung nicht steuerbar. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Transaktionen.