4.9 Übertragung eines Versicherungsportefeuilles

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 10. März 2021

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.9 · Deutsch

Überträgt ein Versicherungsunternehmen einen Versicherungsbestand ganz oder teilweise mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Versicherungseinrichtung (Art. 62 VAG), ist die gesamte Übertragung nicht steuerbar. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Transaktionen.