4.7 Administrative Tätigkeiten kraft spezialgesetzlicher Bestimmungen

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.7 · Deutsch

Nicht als steuerbare Entgelte gelten die von der SUVA oder einer privatrechtlichen Versicherungsanstalt gestützt auf das UVG an Arbeitgeber ausgerichteten Rückvergütungen oder Entschädigungen für deren Umtriebe für Taggeldauszahlungen. Sie sind unter Ziffer 910 der MWST-Abrechnung aufzuführen (→  MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung).