1.1 Im Inland gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen
MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 1.1 · Deutsch
Als branchenspezifische, steuerbare Leistungen von Anwälten und/oder Notaren gelten namentlich:
- Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten;
- Verwaltung von Vermögen aller Arten (auch Anlageberatung);
- Erstellen von Gutachten aller Arten;
- Leistungen aus der Tätigkeit als Willensvollstrecker, Durchführung von Erbteilungen;
- Vertretung von Parteien in allen gerichtlichen (inkl. vor Schiedsgerichten) und aussergerichtlichen Angelegenheiten, namentlich auch bei Pflichtverteidigung, unentgeltlicher Prozessführung und Tätigkeit als Mediator;
- Beurkundung aller Arten von Rechtsgeschäften und/oder einseitigen Willenserklärungen (selbst wenn der Beurkundungsakt von einem amtlichen Notar vollzogen wird);
- Führen eines Verbandssekretariats.