1.1 Im Inland gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen

MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 1.1 · Deutsch

Als branchenspezifische, steuerbare Leistungen von Anwälten und/oder Notaren gelten namentlich:

  • Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten;
  • Verwaltung von Vermögen aller Arten (auch Anlageberatung);
  • Erstellen von Gutachten aller Arten;
  • Leistungen aus der Tätigkeit als Willensvollstrecker, Durchführung von Erbteilungen;
  • Vertretung von Parteien in allen gerichtlichen (inkl. vor Schiedsgerichten) und aussergerichtlichen Angelegenheiten, namentlich auch bei Pflichtverteidigung, unentgeltlicher Prozessführung und Tätigkeit als Mediator;
  • Beurkundung aller Arten von Rechtsgeschäften und/oder einseitigen Willenserklärungen (selbst wenn der Beurkundungsakt von einem amtlichen Notar vollzogen wird);
  • Führen eines Verbandssekretariats.