H.10.3 Übrige Einsätze der Feuerwehr
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Zum Normalsatz steuerbar sind die übrigen Einsätze wie beispielsweise das Abschleppen von Fahrzeugen, das Befreien von Leuten aus dem Lift, das Ausheben von Wespennestern und der Brandsicherheitsdienst bei Festanlässen.