H.10.3 Übrige Einsätze der Feuerwehr

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.10.3 Übrige Einsätze der Feuerwehr · Deutsch

Zum Normalsatz steuerbar sind die übrigen Einsätze wie beispielsweise das Abschleppen von Fahrzeugen, das Befreien von Leuten aus dem Lift, das Ausheben von Wespennestern und der Brandsicherheitsdienst bei Festanlässen.