H.11.5 Viehhandelspatente
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die Gebühren für Viehhandelspatente, welche vom Kanton ausgestellt werden, in dem der Viehhändler seinen Geschäftssitz hat, sind als Gebühr für eine hoheitliche Tätigkeit nicht zu versteuern (Art. 3 Bst. g MWSTG).