H.11.7 Ankauf von erlegtem Wild bei Jägern
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Der Ankauf von erlegtem Wild bei Jägern gilt nicht als Bezug von Erzeugnissen der Urproduktion gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 26 MWSTG. Für solche Bezüge kann deshalb auch kein Vorsteuerabzug nach Artikel 28 Absatz 2 MWSTG vorgenommen werden.