H.11.6 Verkauf von Jagdtrophäen und Fleisch / Fisch
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Erlöse aus dem Verkauf von Wildverwertungen sind zum massgebenden Steuersatz (Jagdtrophäen – wie Geweih und Fell – zum Normalsatz, Fleisch zu Ess- oder Fütterungszwecken zum reduzierten Steuersatz) zu versteuern.