H.13.3 Bussen und Verwarnungen der Gesundheitspolizei
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bussen und Verwarnungen der Gesundheitspolizei, welche beispielsweise anlässlich von Kontrollen ausgesprochen werden, unterliegen als Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG) nicht der Steuer.