H.13.2 Lebensmittelkontrolle
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.13.2 Lebensmittelkontrolle · Deutsch
Die Tätigkeiten der kantonalen Laboratorien in Ausführung des LMG, d. h. die chemische, physikalische und bakteriologische Untersuchung von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, gelten als hoheitlich erbracht (Art. 3 Bst. g MWSTG).
Zum Normalsatz steuerbar sind jedoch Untersuchungen von Lebensmitteln, Wasserproben usw., die nicht hoheitlich durchgeführt werden (z. B. Aufträge von Unternehmen, Privatpersonen oder Wasserversorgungen).
Lassen kantonale Laboratorien im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit Analysen durch andere Laboratorien erstellen, unterliegen diese Leistungen bei den beauftragten Laboratorien der Steuer, ohne Vorsteuerabzugsrecht bei den kantonalen Laboratorien.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).