H.13.4 Spitex
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.13.4 Spitex · Deutsch
Beiträge von Gemeinwesen an die Spitex gelten auch dann als Subventionen im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG, wenn sie gestützt auf einen Leistungsauftrag ausgerichtet werden. Die Spitex-Organisation muss diese Einnahmen nicht versteuern, dafür aber eine verhältnismässige Vorsteuerkürzung vornehmen (Art. 33 Abs. 2 MWSTG; → Ziff. C.3.1).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen dazu können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden. |