H.13.4 Spitex

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.13.4 Spitex · Deutsch

Beiträge von Gemeinwesen an die Spitex gelten auch dann als Subventionen im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG, wenn sie gestützt auf einen Leistungsauftrag ausgerichtet werden. Die Spitex-Organisation muss diese Einnahmen nicht versteuern, dafür aber eine verhältnismässige Vorsteuerkürzung vornehmen (Art. 33 Abs. 2 MWSTG; → Ziff. C.3.1).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen dazu können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden.