H.17.1 Motorfahrzeug- und Schiffssteuer
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.17.1 Motorfahrzeug- und Schiffssteuer · Deutsch
Bei der Motorfahrzeug- und Schiffssteuer handelt es sich um öffentlich-rechtliche Abgaben für hoheitliche Tätigkeiten, welche nicht der Steuer unterliegen (Art. 3 Bst. g MWSTG).