H.17.5 Führerausweise und Abnahme der Führerprüfungen
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei der Abnahme der Führerprüfungen durch Prüfungsexperten handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG). Gleiches gilt für das Ausstellen von Lern- und Führerausweisen.