1.2 Unterricht
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 1.2 · Deutsch
Als Unterricht gilt das planmässige, fortlaufende Vermitteln von Kenntnissen oder Fertigkeiten. Darunter fällt insbesondere der von öffentlichen Schulen, Privatschulen oder Privatlehrern erteilte Unterricht auf der Vorschulstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II. Dazu gehören auch die freiwilligen Brückenangebote wie 10. Schuljahr, Berufswahljahr, Weiterbildungsklasse, Sozialjahr.