1.9 Organisationsdienstleistungen
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 28. Dezember 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 1.9 · Deutsch
Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit Bildungsleistungen sind von der Steuer ausgenommen, wenn sie
von einem Mitglied einer Einrichtung, beispielsweise des Trägervereins einer Prüfung, an die Einrichtung erbracht werden; oder
an die öffentliche Hand erbracht werden, sofern die öffentliche Hand auch Bildungsleistungen erbringt.
[Abbildung: im Original] | Ziffern 4.18.1 und 4.18.2. |