1.8 Prüfungen

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 1.8 · Deutsch

Im Bildungsbereich durchgeführte Prüfungen gelten als Bildungsleistungen. Darunter fallen sowohl die Prüfungsgebühren für das Ablegen der Prüfung als auch die Leistungen der Prüfungsexperten wie die Abnahme der Prüfungen und die Prüfungsaufsicht, nicht jedoch das Erarbeiten der Prüfungsaufgaben (→  Ziff. 4.2).

Ziffer gültig ab 1. Juli 2015 (betreffend Gültigkeit; [Abbildung: im Original] Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Branchen-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).