1.1 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 1.1 · Deutsch

Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen; sie sind steuerbar soweit das MWSTG keine Ausnahmen vorsieht (→  Ziff. 1.2 und 1.3).

[Abbildung: im Original]Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.