1.1 Steuerbare Leistungen
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 1.1 · Deutsch
Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen; sie sind steuerbar soweit das MWSTG keine Ausnahmen vorsieht (→ Ziff. 1.2 und 1.3).
| [Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |