1.6 Pauschal- oder Saldosteuersätze

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 1.6 · Deutsch

Für steuerpflichtige Personen, die sowohl steuerbare als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen respektive nicht der Steuer unterliegende Mittelflüsse erzielen, kann die Berechnung der abzugsfähigen Vorsteuern sehr komplex sein. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag hin mit Hilfe von Pauschal- oder Saldosteuersätzen abgerechnet werden.

[Abbildung: im Original]

Weitergehende Informationen zu diesen Abrechnungsmethoden finden Sie in den MWST-Infos Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze.