2.4 Betreuung und Beratung von Betagten in ihrem Zuhause

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 2.4 · Deutsch

Für die von Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause erbrachten Leistungen sind die Ausführungen in der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen zu beachten. Werden die dort umschriebenen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen durch Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen erbracht, können diese Leistungen steuerlich gleich behandelt werden.