2.4 Betreuung und Beratung von Betagten in ihrem Zuhause
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 2.4 · Deutsch
Für die von Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause erbrachten Leistungen sind die Ausführungen in der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen zu beachten. Werden die dort umschriebenen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen durch Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen erbracht, können diese Leistungen steuerlich gleich behandelt werden.