2.6 Betreuung von Obdachlosen und Schutzbedürftigen

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 2.6 · Deutsch

Die Betreuung von obdachlosen und schutzbedürftigen Personen einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung in Notschlafstellen und ähnlichen Einrichtungen ist von der Steuer ausgenommen.

Die Betreuung von Frauen und ihren Kindern, die sich in einer Notsituation befinden, einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung in Frauenhäusern, ist von der Steuer ausgenommen. Steuerlich gleich zu behandeln ist die Betreuung von Jugendlichen und Erwachsenen einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung in anderen Kriseninterventionszentren.