2.6 Betreuung von Obdachlosen und Schutzbedürftigen
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 2.6 · Deutsch
Die Betreuung von obdachlosen und schutzbedürftigen Personen einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung in Notschlafstellen und ähnlichen Einrichtungen ist von der Steuer ausgenommen.
Die Betreuung von Frauen und ihren Kindern, die sich in einer Notsituation befinden, einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung in Frauenhäusern, ist von der Steuer ausgenommen. Steuerlich gleich zu behandeln ist die Betreuung von Jugendlichen und Erwachsenen einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung in anderen Kriseninterventionszentren.