2.7 Betreuung von Personen im Straf- oder Verwahrungsvollzug, in Erziehungsanstalten usw.
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 2.7 · Deutsch
Die Betreuung von Untersuchungshäftlingen und Personen im Straf- oder Verwahrungsvollzug einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung ist von der Steuer ausgenommen. Dies gilt auch im Bereich der Jugendstrafrechtspflege (Urteile mit Einweisung in Erziehungsanstalten oder Arbeitserziehungsanstalten).
Die sonstige Betreuung von Personen in Erziehungsanstalten, Arbeitserziehungsanstalten usw. einschliesslich deren Unterbringung und Verpflegung ist von der Steuer ausgenommen.