3.1 Anmeldepflicht (Art. 66 Abs. 1 MWSTG)
MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 3.1 · Deutsch
Ist eine Plattformbetreiberin steuerpflichtig, muss sie sich unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn ihrer Steuerpflicht mittels Online-Formular bei der ESTV anmelden ([Abbildung: im Original] Informationen sind in der MWST-Info Steuerpflicht zu finden).