6.3 Lieferung von Gegenständen im Inland mit steuerpflichtiger Plattformbetreiberin und nicht steuerpflichtigem Verkäufer
MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 6.3 · Deutsch
[Abbildung: im Original]
Steuerliche Auswirkungen:
1. | Verkäufer: Der Verkäufer erbringt eine Inlandlieferung, die von der Steuer befreit ist. Das Entgelt fliesst aber in die Berechnung seines für die allfällige Steuerpflicht massgebenden Umsatzes mit ein. |
2. | Plattformbetreiberin: Die Plattformbetreiberin erbringt eine steuerbare Inlandlieferung. |
3. | Käufer: Verfügt der steuerpflichtige Käufer über eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, kann er die entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer im Rahmen seiner zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit in Abzug bringen. |
An den steuerlichen Auswirkungen – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Steuerpflicht (Art. 10 MWSTG) – würde sich nichts ändern, wenn der Verkäufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hätte oder die Plattformbetreiberin ihren im Inland.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 20a und 23 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).