6.1 Lieferung vom Ausland ins Inland mit steuerpflichtiger Plattformbetreiberin und nicht steuerpflichtigem Verkäufer
MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 6.1 · Deutsch
[Abbildung: im Original]
Steuerliche Auswirkungen:
1. | Verkäufer: Der Verkäufer erbringt eine nicht steuerbare Lieferung im Ausland. |
2. | Plattformbetreiberin: Ist die Plattformbetreiberin steuerpflichtig, weil sie die Umsatzschwelle von 100'000 Franken für ins Inland eingeführte Kleinsendungen erreicht hat oder weil sie die Anwendung der Unterstellungserklärung Ausland beantragt hat, erbringt sie eine steuerbare Inlandlieferung. Um zu vermeiden, dass der Käufer zusätzlich die Einfuhrsteuer entrichten muss, sollte in der Zollanmeldung die Plattformbetreiberin als Importeurin aufgeführt werden. Verfügt sie über eine Bewilligung zur Anwendung des Verlagerungsverfahrens und sind die entsprechenden Angaben in der Einfuhrzollanmeldung enthalten, kann der Gegenstand ins Inland eingeführt werden, ohne dass Einfuhrsteuer erhoben wird (unabhängig davon, ob die Einfuhr steuerbefreit ist oder nicht). |
3. | Käufer: Verfügt der steuerpflichtige Käufer über eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, kann er die von der Plattformbetreiberin in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer im Rahmen seiner zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit als Vorsteuer in Abzug bringen. Sofern die Plattformbetreiberin nicht eine Einfuhr im eigenen Namen vornimmt und dann eine Lieferung im Inland erbringt, wird der Käufer in der Einfuhrzollanmeldung als Importeur angegeben und ist somit Schuldner der Einfuhrsteuer. |
An den steuerlichen Auswirkungen – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Steuerpflicht (Art. 10 MWSTG) – würde sich nichts ändern, wenn der Verkäufer oder die Plattformbetreiberin – oder beide – ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hätten.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 20a MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).