2.6 Innerer Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 21. Oktober 2020

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.6 · Deutsch

Das Entgelt wird für den Erhalt einer Leistung aufgewendet (Art. 3 Bst. f MWSTG) beziehungsweise die Leistung wird gegen Entgelt erbracht (Art. 18 Abs. 1 MWSTG). D. h. das Entgelt steht in ursächlichem Zusammenhang mit der Leistung und umgekehrt. Erforderlich ist eine innere wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Leistung und Entgelt. Diese Verknüpfung ist bei vertraglichen Leistungen üblicherweise gegeben. Aber auch ohne Vertragsverhältnis ist die Verknüpfung gegeben, wenn das Entgelt wirtschaftlich betrachtet für den Erhalt der Leistung aufgewendet wird.