2.3 Entgelt
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 7. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.3 · Deutsch
Entgelt ist der Vermögenswert, den der Leistungsempfänger oder an seiner Stelle eine Drittperson für den Erhalt einer Leistung aufwendet (Art. 3 Bst. f MWSTG).
Das Entgelt ist nicht nur Voraussetzung dafür, dass die Steuerbarkeit gegeben ist, es bildet auch die Bemessungsgrundlage der MWST (Art. 24 MWSTG; → MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).
Zur Abgrenzung zu den anderen Vermögenswerten beziehungsweise Mittelflüssen, welche keine Entgelte sind und deshalb nicht der MWST unterliegen, → Ziffer 3.