7.2 Inlandlieferungen an nicht steuerpflichtige Abnehmer zwecks Ausfuhr; Bearbeitung vor der Ausfuhr

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 6. März 2026

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 7.2 · Deutsch

Bezieht ein ausländisches Unternehmen von einer steuerpflichtigen Person im Inland einen Gegenstand, den es vor der Ausfuhr im Inland von einem oder mehreren anderen steuerpflichtigen Personen bearbeiten lässt, erbringt das ausländische Unternehmen im Inland keine Lieferung.

Um bei den inländischen, steuerpflichtigen Personen eine Steuerbefreiung wegen Ausfuhr zu ermöglichen, wird gemäss der in den Formularen Nr. 1303 und 1304 beschriebenen Praxis vorgegangen. Diese Formulare sind auf der Website der ESTV abrufbar.