8.2.1.2.2 Einfuhr des vermieteten/verleasten Gegenstands durch den Vermieter/Leasinggeber (A) mittels Unterstellungserklärung Ausland
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 8.2.1.2.2 · Deutsch
Falls der im Inland im MWST-Register eingetragene Vermieter/Leasinggeber (A) den Gegenstand ins Inland transportiert oder versendet und mittels Unterstellungserklärung Ausland importiert (als Importeur per Adresse seines inländischen Steuervertreters), kann er die Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen. Er fakturiert und deklariert gegenüber der ESTV die Inlandsteuer auf den Entgelten aus Vermietung, Leasing und allfälligen Verkäufen.