8.2.1.2.2 Einfuhr des vermieteten/verleasten Gegenstands durch den Vermieter/Leasinggeber (A) mittels Unterstellungserklärung Ausland

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 8.2.1.2.2 · Deutsch

Falls der im Inland im MWST-Register eingetragene Vermieter/Leasinggeber (A) den Gegenstand ins Inland transportiert oder versendet und mittels Unterstellungserklärung Ausland importiert (als Importeur per Adresse seines inländischen Steuervertreters), kann er die Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen. Er fakturiert und deklariert gegenüber der ESTV die Inlandsteuer auf den Entgelten aus Vermietung, Leasing und allfälligen Verkäufen.