8.2.1 Einfuhren
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 8.2.1 · Deutsch
Ein Gegenstand, der sich im Zeitpunkt seiner Überlassung im Ausland befindet, wird ins Inland vermietet oder verleast. Der Vermieter/Leasinggeber (A) führt in jedem Fall eine Lieferung im Ausland aus (Art. 7 MWSTG), wobei es keine Rolle spielt, ob der Gegenstand vom Mieter/Leasingnehmer (B) abgeholt oder vom Vermieter/Leasinggeber (A) an den Mieter/Leasingnehmer (B) im Inland versandt oder befördert wird (→ Ziff. 8.2.1.2.1).
[Abbildung: im Original] | Hingegen führt der Vermieter/Leasinggeber (A) eine Lieferung im Inland aus, wenn er die Beförderung oder den Versand des Gegenstandes in die Schweiz übernimmt, indem er ihn mittels Unterstellungserklärung Ausland einführt (→ Ziff. 2.4 und 8.2.1.2.2). |
Darin