2 Steuersätze

MWST-Info 07 · Steuerbemessung und Steuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Info 07 · Ziff. 2 · Deutsch

(Art. 25 MWSTG)

Wenn die Höhe des Entgelts feststeht, wird dieses mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert und dadurch der zu entrichtende Steuerbetrag ermittelt. Das Entgelt entspricht 100 % (Nettoentgelt). Dazu wird die MWST addiert. Ein Entgelt inklusive MWST nennt man Bruttoentgelt (beim reduzierten Satz entspricht dies 102,6 %, beim Sondersatz 103,8 % und beim Normalsatz 108,1 %; → MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung).

Es kommen drei Steuersätze zur Anwendung: Der reduzierte Satz (2,6 %), der Sondersatz (3,8 %) und der Normalsatz (8,1 %).

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2024 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 2.1 Reduzierter Steuersatz (2,6 %)
  2. 2.2 Sondersatz auf Beherbergungsleistungen (3,8 %)
  3. 2.3 Normalsatz (8,1 %)