2 Steuersätze
MWST-Info 07 · Steuerbemessung und Steuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Info 07 · Ziff. 2 · Deutsch
(Art. 25 MWSTG)
Wenn die Höhe des Entgelts feststeht, wird dieses mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert und dadurch der zu entrichtende Steuerbetrag ermittelt. Das Entgelt entspricht 100 % (Nettoentgelt). Dazu wird die MWST addiert. Ein Entgelt inklusive MWST nennt man Bruttoentgelt (beim reduzierten Satz entspricht dies 102,6 %, beim Sondersatz 103,8 % und beim Normalsatz 108,1 %; → MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung).
Es kommen drei Steuersätze zur Anwendung: Der reduzierte Satz (2,6 %), der Sondersatz (3,8 %) und der Normalsatz (8,1 %).
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2024 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).
Darin