1.8 Gehaltsnebenleistungen, welche nicht im Lohnausweis zu deklarieren sind

MWST-Info 08 · Privatanteile

Geltend · Stand ab 16. Februar 2026

ESTV · MWST-Info 08 · Ziff. 1.8 · Deutsch

Die in Randziffer 72 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (→ Website der ESTV) aufgeführten Leistungen müssen aus Gründen der Praktikabilität nicht im Lohnausweis deklariert werden. Sie stellen somit keine entgeltlichen Leistungen dar und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Die Aufwendungen dieser Gehaltsnebenleistungen berechtigen im Rahmen von Artikel 28 ff. MWSTG zum Vorsteuerabzug.