1.10 Mehrwertsteuerliche Auswirkung der Finanzierung von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen (Subjektfinanzierung)
MWST-Info 08 · Privatanteile
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Info 08 · Ziff. 1.10 · Deutsch
Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen gemäss Artikel 56a des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) eine bundesweit einheitliche Unterstützung. Die Bundesbeiträge (jeweils 50 % der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens jedoch 9'500 Franken bei Berufsprüfungen bzw. 10'500 Franken bei höheren Fachprüfungen) für die entstandenen Kurskosten erhalten die Absolvierenden i. d. R. nachschüssig, d. h. nach Ablegung der eidgenössischen Prüfung.
Unter den in Ziffer 1.9 beschriebenen Umständen ist der Arbeitgeber berechtigt, den Vorsteuerabzug auf den von ihm übernommenen Kostenanteil vorzunehmen. Kein Vorsteuerabzug steht ihm somit auf demjenigen Anteil zu, welcher durch den Mitarbeitenden selber getragen wird, zu dem auch der durch den Mitarbeitenden beantragte und an diesen bezahlten Bundesbeitrag gehört.
Sofern der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden vorab die ganzen Aus- und Weiterbildungskosten (vor-)finanziert, kann der durch den Mitarbeitenden rückzuzahlende Anteil gemäss nachfolgendem Beispiel auf ein Darlehenskonto erfasst werden.
Beispiel
Rechnung vom Bildungsinstitut an den Mitarbeitenden:
CHF 10'810 (inkl. 8,1 % MWST)
Der Mitarbeitende bezahlt die Rechnung direkt dem Bildungsinstitut, übergibt seinem Arbeitgeber eine Kopie davon und erhält von diesem den vollen Betrag zurückerstattet. Die durch den Arbeitgeber übernommenen Kosten betragen 5'405 Franken (inkl. 8,1 % MWST), die restlichen 5'405 Franken (inkl. 8,1 % MWST) werden auf einem Darlehenskonto verbucht:
Personalaufwand / Flüssige Mittel | CHF | 5'000 | |
Vorsteuer / Flüssige Mittel | CHF | 405 | 1) |
Darlehen Mitarbeiter / Flüssige Mittel | CHF | 5'405 |
1) abziehbare Vorsteuer auf dem übernommenen Kostenanteil
Nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragt der Mitarbeitende den ihm zustehenden Bundesbeitrag, welcher er zur Tilgung des Darlehens an den Arbeitgeber weiterleitet. Dies führt zu folgender Buchung:
Flüssige Mittel / Darlehen Mitarbeiter | CHF | 5'405 |