1.5 Lohnausweis Ziffer 2.2: Privatanteil Geschäftsfahrzeug

MWST-Info 08 · Privatanteile

Geltend · Stand ab 14. September 2026

ESTV · MWST-Info 08 · Ziff. 1.5 · Deutsch

Stellt der Arbeitgeber seinem Personal ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches auch privat verwendet werden kann (zusätzlich zur Benützung für den Arbeitsweg; → Ziff. 1.2), liegt eine entgeltliche Leistung (Fahrzeugvermietung) an das Personal vor. Die Leistung unterliegt der MWST zum Normalsatz, sofern die private Nutzung des Fahrzeuges nicht nachweislich überwiegend im Ausland erfolgt (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG). Dasselbe gilt auch für Poolfahrzeuge.

Der Privatanteil bzw. die Steuerbemessungsgrundlage kann, sofern ein sachgerechtes Ergebnis resultiert, wahlweise effektiv (→ Ziff. 1.5.1), pauschal (→ Ziff. 1.5.2) oder mittels Vollkostenrechnung (→ Ziff. 1.5.3) ermittelt werden. I. d. R. benötigt ein Mitarbeiter für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr als ein Fahrzeug. Daher geht die ESTV davon aus, dass die pauschale oder die effektive Ermittlung bei einem Fahrzeug pro Mitarbeiter zu einem sachgerechten Ergebnis führt. Steht einem Mitarbeiter hingegen mehr als ein Fahrzeug zur Verfügung, wird vermutet, dass diese zusätzlichen Fahrzeuge durch den Mitarbeiter ausschliesslich für private Zwecke verwendet werden. Hier ist die Bemessungsgrundlage mittels Vollkostenrechnung zu ermitteln.

Bei Veteranenfahrzeugen (mit welchen gemäss behördlichen Auflagen lediglich private Fahrten zulässig sind) geht die ESTV davon aus, dass der Arbeitgeber diese dem Personal ausschliesslich für private Zwecke zur Verfügung stellt. Das Mietentgelt ist mittels einer Vollkostenrechnung annäherungsweise festzusetzen (→ Ziff. 1.5.3).

In Fällen, in denen die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges erheblich eingeschränkt ist (z. B. durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen im Fahrzeuginnenraum), ist kein Privatanteil zu deklarieren.

Die Vorsteuern können im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit in Abzug gebracht werden (→ MWST-Info Vorsteuerabzug).

Darin

  1. 1.5.1 Effektive Ermittlung des Privatanteils
  2. 1.5.2 Pauschale Ermittlung des Privatanteils
  3. 1.5.3 Annäherungsweise Ermittlung des Mietentgelts mittels Vollkostenrechnung
  4. 1.5.4 Leasingfahrzeuge
  5. 1.5.5 Kostenbeteiligung des Mitarbeitenden bei der Anschaffung eines Geschäftsfahrzeuges
  6. 1.5.6 Das Unternehmen übernimmt ausschliesslich die Betriebskosten des privaten Fahrzeuges