3.2.2 Steuerlich relevante Aufwendungen bei beweglichen Gegenständen
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 21. Mai 2021
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.2.2 · Deutsch
Steuerlich relevant sind in der Regel die nach den allgemeinen Grundsätzen der Buchführung aktivierbaren Gegenstände. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob auch tatsächlich eine Aktivierung erfolgt oder die Aufwendungen (ganz oder teilweise) der Erfolgsrechnung belastet werden.
Demnach ist bei den folgenden beweglichen Gegenständen eine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch bzw. Einlageentsteuerung) vorgesehen:
Waren- und Materialvorräten ([Abbildung: im Original] Bst. a);
Produktions- und Betriebsmitteln ([Abbildung: im Original] Bst. b).
Keine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch bzw. Einlageentsteuerung) erfolgt hingegen bei werterhaltenden Aufwendungen (Service-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten, Instandstellungskosten) sowie bei den von der steuerpflichtigen Person in Gebrauch genommenen Verbrauchsmaterialien und Werkzeugen ([Abbildung: im Original] Bst. c).
a) | Waren- und Materialvorräte
In der Regel bildet bei solchen Gegenständen der Einkaufspreis der Gegenstände resp. ihrer Bestandteile Grundlage für eine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung), wobei bei selbst hergestellten Gegenständen die Ingebrauchnahme der Infrastruktur berücksichtigt wird ([Abbildung: im Original] Beispiele Ziff. 3.2.3 ff.). |
b) | Produktions- und Betriebsmittel
In der Regel bildet bei solchen Gegenständen der Zeitwert der Gegenstände resp. ihrer Bestandteile Grundlage für eine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung), wobei bei selbst hergestellten Gegenständen die Ingebrauchnahme der Infrastruktur berücksichtigt wird ([Abbildung: im Original] Beispiele Ziff. 3.2.3 ff.). Zusätzlich zum Anschaffungspreis (abzüglich Abschreibungen) werden die wertvermehrenden Aufwendungen berücksichtigt. Als wertvermehrend werden grundsätzlich jene Aufwendungen betrachtet, die gemäss den Bilanzierungsgrundsätzen aktivierbar sind und somit einen konkreten Mehrwert darstellen. |
c) | Service-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten, Instandstellungskosten sowie Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge
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