3.3.1 Begriff
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. August 2015
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.3.1 · Deutsch
(Art. 3 Bst. e MWSTG)
Als Dienstleistung gilt jede Leistung, die keine Lieferung ist. Eine Dienstleistung liegt namentlich auch vor, wenn:
- Immaterielle Werte und Rechte überlassen werden;
- eine Handlung unterlassen oder eine Handlung beziehungsweise ein Zustand geduldet wird.