3.3.2 Steuerlich relevante Aufwendungen bei Dienstleistungen
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.3.2 · Deutsch
Steuerlich relevant sind in der Regel die nach den allgemeinen Grundsätzen der Buchführung aktivierbaren Dienstleistungen.
Beispiele
Dienstleistungen mit mehrjähriger Nutzungsdauer:
- Lizenz- oder Patentrechte, die noch nutzbar sind;
- ein bei der Übernahme eines Unternehmens bezahlter Goodwill.
Keine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) erfolgt hingegen bei Dienstleistungen, die bereits beim Bezug als verbraucht gelten oder nicht mehr nutzbar sind.
Beispiele
Dienstleistungen, die beim Bezug in der Regel als verbraucht gelten:
- Beratungsleistungen (Anwalt, Steuerberater usw.);
- Buchführungsleistungen;
- Management-Dienstleistungen.
Beispiele
Dienstleistungen, die nicht mehr nutzbar sind:
- Ausstrahlungsrechte (z.B. Radio, TV) für Veranstaltungen, die nicht stattfinden werden;
- Lizenzrechte für den Vertrieb eines Produktes, das nicht mehr hergestellt wird.