3.3.2 Steuerlich relevante Aufwendungen bei Dienstleistungen

MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.3.2 · Deutsch

Steuerlich relevant sind in der Regel die nach den allgemeinen Grundsätzen der Buchführung aktivierbaren Dienstleistungen.

Beispiele
Dienstleistungen mit mehrjähriger Nutzungsdauer:

  • Lizenz- oder Patentrechte, die noch nutzbar sind;
  • ein bei der Übernahme eines Unternehmens bezahlter Goodwill.

Keine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) erfolgt hingegen bei Dienstleistungen, die bereits beim Bezug als verbraucht gelten oder nicht mehr nutzbar sind.

Beispiele
Dienstleistungen, die beim Bezug in der Regel als verbraucht gelten:

  • Beratungsleistungen (Anwalt, Steuerberater usw.);
  • Buchführungsleistungen;
  • Management-Dienstleistungen.

Beispiele
Dienstleistungen, die nicht mehr nutzbar sind:

  • Ausstrahlungsrechte (z.B. Radio, TV) für Veranstaltungen, die nicht stattfinden werden;
  • Lizenzrechte für den Vertrieb eines Produktes, das nicht mehr hergestellt wird.