4.2.3 Berechnungsgrundlage Vorsteuerkorrektur bei vorübergehender Verwendung von unbeweglichen Gegenständen
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 4.2.3 · Deutsch
Beispiel
Ein Lagerraum des Betriebsgebäudes einer steuerpflichtigen Maschinenfabrik wird während 6 Monaten an eine nicht steuerpflichtige eng verbundene Person zu einem symbolischen Preis vermietet.
Es handelt sich somit um eine vorübergehende Verwendung. Berechnungsgrundlage der Vorsteuerkorrektur ist die Steuer auf einem Mietpreis, der einer unabhängigen Drittperson in Rechnung gestellt würde.
Alternativ kann für die Vermietung optiert werden. Diesfalls ist die geschuldete MWST auf dem Drittpreis zu berechnen.