4.1 Für die Inlandsteuer bereits steuerpflichtige Leistungsbezüger
MWST-Info 14 · Bezugsteuer
Geltend · Stand ab 27. August 2026
ESTV · MWST-Info 14 · Ziff. 4.1 · Deutsch
Für Personen, die bereits für die Inlandsteuer steuerpflichtig sind, gilt die 10'000-Franken-Limite nicht. Diese Leistungsbezüger haben alle der Bezugsteuer (Art. 45 Abs. 1 MWSTG) unterliegenden Leistungsbezüge unaufgefordert in ihren MWST-Abrechnungen zu deklarieren.
Die deklarierte Bezugsteuer kann in der gleichen Abrechnung, soweit die Voraussetzungen für das Vorsteuerabzugsrecht erfüllt sind, als Vorsteuer deklariert und in Abzug gebracht werden (Art. 28 Abs. 1 Bst. b MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Ob ein entsprechendes Vorsteuerabzugsrecht besteht, wird in der MWST-Info Vorsteuerabzug näher erläutert. |