1.7 Die Behandlung der MWST in der Buchhaltung

MWST-Info 16 · Buchführung und Rechnungsstellung

Geltend · Stand ab 5. Januar 2024

ESTV · MWST-Info 16 · Ziff. 1.7 · Deutsch

Die MWST ist grundsätzlich Bestandteil der Entgelte für steuerbare Leistungen. Ihr kommt jedoch in der Buchhaltung der steuerpflichtigen Person der Charakter eines durchlaufenden Postens zu. Bei Abrechnung nach der effektiven Methode kann die Vorsteuer in der MWST-Abrechnung von der auf dem Umsatz geschuldeten MWST ganz oder teilweise abgezogen werden. Ein Überschuss der MWST auf dem Umsatz ist der ESTV zu entrichten. Ein Vorsteuerüberschuss wird von der ESTV zurückbezahlt oder gutgeschrieben.

Es empfiehlt sich, die auf dem Umsatz geschuldete MWST auf einem separaten Konto Umsatzsteuer zu verbuchen. Die beim Einkauf an steuerpflichtige Leistungserbringer zu bezahlende oder bezahlte, abzugsberechtigte MWST wird dann im Konto Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand oder im Konto Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand erfasst.