Rechtsverweigerung

1'650 Entscheide zu genau diesem Thema · Seite 26/33

Als Thema
  1. BGE 93 I 2922.03.1967Art. 59 und 4 BV ; 88 OG . 1. Behandlung einer staatsrechtlichen Beschwerde, wenn der Beschwerdeführer auch eine Berufung eingereicht hat (Erw. 1). 2. Frage des berechtigten Beschwerdeinteresses einer Partei, die zwar vor kantonaler Instanz obgesiegt hat, jedoch infolge der Beruf
  2. BGE 92 I 18123.03.1966Vorzeitige Besitzeinweisung; Art. 76 EntG . Sowohl die Entscheidungen der eidg. Schätzungskommission über die vorläufige Besitzeinweisung als solche wie auch diejenigen über die Verpflichtung des Enteigners zur Sicherstellung oder zu Abschlagszahlungen sind endgültig. Die Weiterz
  3. BGE 91 III 5219.11.1965Unpfändbarkeit. Art. 92 SchKG . 1. Wann ist die Ehefrau des Schuldners zur Geltendmachung der Unpfändbarkeit nach Art. 92 Ziff. 3 SchKG legitimiert? (Erw. 1). 2. Eine Giesserei ist in der Regel nicht als Beruf, sondern als Unternehmen zu betrachten und untersteht alsdann dem Schu
  4. BGE 91 III 2913.05.19651. Nach Art. 17 SchKG anfechtbare Verfügungen: - eine nachträgliche Ausdehnung des Arrestbeschlages durch das Betreibungsamt (Erw. 1); - die Ablehnung eines Gesuches um Zustellung der "definitiven" Arresturkunde (Erw. 2). 2. In der Arresturkunde ausdrücklich erklärte Ablehnung d
  5. BGE 88 II 32912.07.1962Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte zur Scheidung von (ungarischen) Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Schweiz.
  6. BGE 88 III 2828.02.1962Konkurs. Verwertung einer Liegenschaft vor Erledigung der Kollokationsprozesse über ihre Pfandbelastung ( Art. 128 Abs. 2 VZG ). Beschwerde gegen den Konkursverwalter, der einen Freihandverkauf als verfrüht ablehnt. 1. Beschwerdefrist ( Art. 17 Abs. 2 SchKG ). Art. 63 SchKG gilt
  7. BGE 87 I 325.01.1961Art. 4 BV . Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus im Zivilprozess. Auslegung von § 283 Abs. 1 thurg. ZPO, wonach die Berufungserklärung gegen Urteile der Bezirksgerichte bei deren Kanzlei abzugeben ist. Unhaltbarrkeit der Annahme, dass eine am letzten Tag der Berufung
  8. BGE 86 I 4003.02.1960Art. 90 lit. b OG . Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Art. 4 BV ; Anforderungen an die Begründung.
  9. BGE 85 III 1119.02.1959Beschwerde gegen eine Verfügung des um Rechtshilfe ersuchten Betreibungsamtes. Unterstehen das ersuchende und das ersuchte Amt derselben Aufsichtsbehörde, so darf diese das Eintreten auf die Beschwerde nicht deshalb ablehnen, weil sie gegen das ersuchende statt gegen das ersuchte
  10. BGE 85 III 619.02.1959Rechtsverweigerung, die jederzeit der Beschwerde unterliegt ( Art. 17 Abs. 3 SchKG ), oder Verfügung, die nur binnen zehn Tagen seit der Kenntnisnahme anfechtbar ist ( Art. 17 Abs. 2 SchKG )? Wenn das Betreibungsamt die vom Schuldner behauptete Erhebung oder Ergänzung eines Recht
  11. BGE 83 III 9205.12.1957Rekurs an das Bundesgericht. Beginn der Rekursfrist ( Art. 19 SchKG , Art. 77 Abs. 2 OG ) bei Zustellung des angefochtenen Entscheides an einen Postfachinhaber, der aus wichtigen Gründen verhindert ist, der Einladung zur Abholung der Sendung am Postschalter sogleich Folge zu leis
  12. BGE 82 III 14505.11.1956Beschwerdeverfahren. Bundesrecht und kantonales Recht. Kantonalrechtliches Verbot der Änderung der Rechtsbegehren. Auslegung der mit Beschwerde und kantonalem Rekurs gestellten Anträge. Arrest auf Forderungen, die auf den Namen eines Dritten lauten, aber nach den Behauptungen des
  13. BGE 81 I 11304.05.1955Kantonales Prozessrecht. Rechtsverweigerung, rechtsungleiche Behandlung. Auslegung und Anwendung einer Vorschrift, wonach schriftliche Rechtsvorkehren entweder von der Partei selber verfasst oder von einem zugelassenen Anwalt unterschrieben sein müssen (§ 13 aarg. Advokatengesetz
  14. BGE 80 III 13314.10.19541. Art. 17 SchK G. Der Vermerk einer Abtretung der Forderung im Eigentumsvorbehaltsregister und der Bezug der Gebühr für diese Massnahme, die der Gläubiger nicht verlangt hatte, sind Verfügungen des Amtes, die nicht jederzeit, sondern nurbinnen der Notfrist von zehn Tagen angefoc
  15. BGE 80 III 9318.03.1954Rechtzeitigkeit der Arrestprosequierungsklage ( Art. 278 SchKG ). Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse zwischen Betreibungsbehörden und Gerichten.
  16. BGE 80 III 2026.02.1954Unentbehrliche Hausgeräte und Möbel (Art. 92 Ziff. 1 Sch KG). Selbständiger Unpfändbarkeitsanspruch der Angehörigen des Schuldners, ohne Rücksicht auf einen von ihm mündlich oder schriftlich erklärten Verzicht, und mit Beginn der Beschwerdefrist von der eigenen Kenntnis an (E. 1
  17. BGE 79 I 32122.12.1953Die Adoption eines Ausländers durch einen in der Schweiz wohnhaften Schweizer untersteht inbezug auf Verfahren und Zulässigkeitsvoraussetzungen dem schweizerischen Recht. Wie hat die Behörde, der die Erteilung der nach Art. 267 erforderlichen Ermächtigung obliegt, dem Umstand Rec
  18. BGE 78 I 20317.09.1952Revision von kantonalen Steuerentscheiden. Art. 4 BV. Wenn das kantonale Recht die Revision von Steuerveranlagungen zeitlich beschränkt, darf die Revision nach Ablauf der Frist selbst dann verweigert werden, wenn damit die Berichtigung eines von der Veranlagungsbehörde begangene
  19. BGE 78 III 1924.01.1952Betreibung für Lohnforderungen während der Nachlass8tunrhl:ng (Art. 297 Abs. 2 SchKG). Während der Nachlassstundung ist Betreibung auf Pfändung für Lohnforderungen der in Art. 219 I lit. a-c genannten Arten zulässig, die während der Stundung oder im letzten Jahr bezw. Halbjahr b
  20. BGE 78 III 318.01.1952Grundpfandbetreibung. 1. Die Unpfändbarkeit gemäss Art. 92 Ziff. 10 SchKG kann Gläubigern mit vertraglIchem Pfandrecht in der Pfandbetreibung nicht entgegengehalten werden. 2. Erwerb der Pfandliegenschaft nach Ansetzung der Steigerung. Hat der Erwerber auf Zustellung eines Zahl
  21. BGE 77 III 14518.12.1951Betreibung gegen Verhaftete. Verhafteten hat das Betreibungsamt bei jeder einzelnen Betreibung vor Erlass des Zahlungsbefehls Frist zur Bestellung eines Vertreters anzusetzen, sofern sie keinen solchen haben und nicht der Vormundschaftsbehörde die Ernennung obliegt (Art. 60 SchKG
  22. BGE 77 I 19414.11.1951Schiedsgerichtsbarkeit. Kantonale Vorschrift, wonach der Schiedsvertrag, wenn es sich um künftige Rechtsstreitigkeiten handelt, nur verbindlich ist, sofern er sich auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Streitigkeiten bezieht. Auslegung dieser Vorschr
  23. BGE 77 III 7928.06.1951Art. 260 SchK G. 1. Wann sind Abtretungsbegehren verwirkt? Y 2. Hat ein streitiger Anfechtungsanspruch der Masse nach Art. 285 ff. SchKG nicht Gegenstand eines Gläubigerbeschlusses gebildet, so können die Gläubiger während der ganzen Dauer des Konkurses verlangen, dass dies nach
  24. BGE 77 III 7529.05.1951Ru:;;,;;,ug der Betreibung. Gänzliche Nichtigkeit aller nachfolgenden Betreibungshandlungen. Diese Nichtigkeit kann jederzeit vor den Aufsichtsbehörden jeder Instanz geltend gemacht werden.
  25. BGE 76 III 8130.12.1950Zahlung an das Betreibungsamt (Art. 12 SchKG). Intervention des Arbeitgebers des Schuldners durch Ablieferung von nicht gepfändetem Lohn (Herbstzulage). Solche Zahlung ist nur wirksam mit Zustimmung des Schuldners oder kraft einer auf sie ausgedehnten Lohnpfändung. Erw. 2. Rücke
  26. BGE 76 III 8708.11.1950Widerruf einer betreibungsamtlichen Verfügung während der Beschwerdefrist: ist an keine Form gebunden und kann auch einem Dritten zu Handen eines Beteiligten mitgeteilt werden. Art. 17 SchKG. Erw. 1 Abs. 1. Wirkung des Widerrufs. Erw. 1 Abs. 2. Widerspruchsverfahren: Für die An
  27. BGE 76 I 515.02.1950Art. 4 BV. Revision von Steuerentscheiden. Ein Anspruch unmittelbar aus Art. 4 BV auf Revision eines Steuerentscheides besteht nicht bei Mängeln, die der Steuerpflichtige bei der ihm zumutbaren Aufmerksamkeit schon im Veranlagungsverfahren hätte entdecken können.
  28. BGE 76 III 1802.02.1950Arrest. Gewöhnliche Forderungen können nicht nur beim Fehlen eines festen Wohnsitzes, sondern auch bei mangelnder Bestimmbarkeit des Wohnsitzes des Arrestschuldners am Wohnsitze des Drittschuldners arrestiert werden.
  29. BGE 75 III 8125.10.1949Beschwerde wegen ungerechtfertigter öffentlicher Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 66 Abs. 4 SchKG). Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Beschwerde nach Fortsetzung der Betreibung noch zulässig? Wo ist Beschwerde zu führen, wenn die Betreibung nicht dort, wo sie ange
  30. BGE 75 I 30512.10.1949Revision von Steuerentscheiden, Steuerrückerstattung. Deren Verweigerung verletzt Art. 4 BV, wenn der Pflichtige durch die Steuerbehörde über Inhalt oder Anwendung der gesetzlichen Vorschriften in einen Irrtum versetzt oder wenn ihm die Steuerbehörde über massgebliche Umstände e
  31. BGE 74 III 7526.10.1948Einstellung des Konkurses mangels Aktiven, Art. 230 SchK!l: Verlangt ein ausländischer Gläubiger binnen der publizierten Frist die Durchführung des Konkurses, und ersucht er mit Hinweis auf die Schwierigkeiten der Ge~duberwelSlIDg.. um Einräumung einer Nachfrist zur Vorschussleis
  32. BGE 73 III 15221.11.19471. Notwendiger Inhalt des Rechtsvorschlages, Art. 74 SchKG. 2. Fortsetzung der Betreibung: Die darin liegende Verfügung tritt in Rechtskraft mangels rechtzeitiger Beschwerde, Art. 17 SchKG. 3. Verlängerung der Fristen incl. Beschwerdefrist zugunsten eines im Auslande domiziliert
  33. BGE 73 I 19123.10.1947Internationale Doppelbesteuerung. Besteuerung im Kanton Bern eines Unternehmens der Uhrenindustrie mit Sitz in den USA und Zweigniederlassung in Biel. 1. Anwendbares Recht (Erw. 2). 2. Separate Besteuerung des in jedem Land erzielten Gewinnes als geeignetste Methode der Gewinna
  34. BGE 72 I 15126.09.1946Es bildet Rechtsverweigerung, wenn das in Art. 111 SchKG vorgesehene Recht auf Anschlusspfändung auf die Fälle beschränkt wird, in denen dem Gläubiger der Weg der selbständigen Schuldbetreibung verschlossen ist.
  35. BGE 70 I 21618.12.1944Willkürliche Verweigerung der Bewilligung dafür, dass ein im Ehebruch erzeugtes Kind, das in die Hausgemeinschaft des verheirateten Vaters aufgenommen wird, dessen Namen annimmt (ZGB Art. 30).
  36. BGE 70 I 14921.09.1944Die Vormundschaft über einen Unmündigen schliesst es nicht aus, dass er von der zuständigen Verwaltungsbehörde aus polizeilichen Gründen, namentlich aus solchen der Armenpolizei in einer Anstalt versorgt wird. Eine solche Massnahme bedarf nicht der Zustimmung des Vormundes oder d
  37. BGE 70 I 6205.04.1944Enteignungsverfahren: Verfügungen, durch welche der Präsident einer eidgenössischen Schätzungskommission vor Durchführung des Schätzungsverfahrens den Beginn des Baus einer elektrischen Anlage bewilligt (Art. 53, Abs. 1 EIG), können nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden
  38. BGE 69 I 526.03.1943Art. 59 BV als Vorschrift von interkantonaler Bedeutung; Klagen auf Aufhebung eines Kaufvertrages über ein Grundstück und einer Grundpfandverschreibung sowie auf Löschung des Vertrages sind persönliche Klagen; Einschränkung der Garantie des Wohnsitzrichters bei notwendiger Streit
  39. BGE 68 I 8812.10.1942staatsrechtliche Beschwerde degen eines negativen Kompetenzkonfliktes.. Die Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges ist nicht nötig. Die Beschwerde ist nicht zulässig, wenn dem Beschwerdeführer ein besonderes eidgenössisches Rechtsmittel, z. B. die zivilrechtliche Beschwerde,
  40. BGE 68 I 16515.06.1942Gegen blosse Zwischenentscheide in Zivil- und Strafprozesssachen ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen Rechtsverweigerung nur dann zulässig, wenn der Entscheid für den Beschwerdeführer bereits einen bleibenden rechtlichen Nachteil nach sich zieht, der selbst durch ein ihm gün
  41. BGE 68 III 105.01.1942Reguisitionsauftrag eines Konkursamts an ein anderes: 1. Das requirierende Amt kann sich gegen die vom beauftragten gestellte Abrechnung nur binnen der Frist von 10 Tagen beschweren. 2. Die Kostennote des beauftragten Amts kann die Aufsichtsbehörde von Amtes wegen jederzeit mod
  42. BGE 67 I 617.01.1941Die Annahme, dass das unbestritten gebliebene Rechtsbot des Zivilprozesses von Appenzell AjRh. ein gerichtliches Urteil oder eine gerichtliche Schuldanerkennung im Sinne von Art. 80 SchKG darstelle, verletzt Art. 4 BV.
  43. BGE 66 I 5103.05.1940Ein Kanton kann, ohne gegen das Obligationenrecht oder die Gewerbefreiheit zu verstossen, die Honoraransätze für die zur Rechtspflege gehörenden Verrichtungen der Anwälte festsetzen und höhere Ansprüche als die aus einem solchen Tarif sich ergebenden überhaupt ausschliessen. Er k
  44. BGE 65 III 11601.12.1939Aberkennungsklage, Form der Einreichung, Wirksamkeit. Können formelle Mängel einer binnen gesetzlicher Frist beim zuständigen Richter eingereichten Aberkennungsklage nachträglich verbessert werden? — Davon hängt die definitive oder provisorische Natur einer vom betreffenden Glä
  45. BGE 65 I 26203.11.1939Entscheidungen betreffend die Gewährung des Armenrechts in Streitigkeiten vor den kantonalen Versicherungsgerichten (Art. 120 & 121 KUVG) sind auf dem Berufungsweg an das eidgen. Versicherungsgericht weiterziehbar, selbst wenn sie von einer kantonalen Verwaltungsbehörde ausgehen.
  46. BGE 65 III 8902.08.1939Aberkennungsklage, Hemmung der Betreibung trotz bestrittener Zuständigkeit des angerufenen Richters: Ob der Zuständigkeit des mit der Klage befassten Richters des Betreibungsortes (Art. 83 Abs. 2 SchKG) eine Gerichtsstandsklausel entgegengehalten werden könne, haben die Betreibu
  47. BGE 64 I 23907.10.1938Art. 4, 43 et 45 CF. Allocations de crise aux chômeurs. Les cantons peuvent subordonner le droit aux allocations à un délai d'attente ou à une date avant laquelle le bénéficiaire doit avoir pris domicile dans le canton; mais ce délai ou cette date doit être identique pour les res
  48. BGE 64 I 9713.05.1938Gegen blosse Zwischenentscheide in Zivil- und Strafprozessachen ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen Rechtsverweigerung nur dann zulässig, wenn der Entscheid für den Betroffenen bereits einen auf jeden Fall bleibenden rechtlichen Nachteil nach sich zieht. Die Verlängerung de
  49. BGE 63 I 7311.06.1937Art. 178 OG: Anfechtbarkeit kantonaler Verfügungen und Entscheide: 1. Die staatsrechtliche Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ist in Zivil- und Strafprozessachen grundsätzlich nur gegen das Endurteil zulässig, nicht schon gegen blosse Zwischenverfügungen oder Zwischenentscheide
  50. BGE 62 II 26510.12.1936Durch ein ausländisches Gericht geschiedene ausländische Ehegatten können eine Klage betr. Ne ben f 0 I gen der Scheidung nur dann bei den Gerichten ihres schweizerischen Wohnsitzes anbringen, wenn jener ausländische Staat für die Nebenfolgen ihnen kraft Wohnsitzprinzips keine Ge