Staatsrechtliche Beschwerde

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  1. BGE 89 I 25305.06.1963Staatsrechtliche Beschwerde. Begriff der anfechtbaren Verfügung. Abgrenzung zwischen Hoheitsakten und privatrechtlichen Willenserklärungen der Verwaltungsbehörden (Erw. 4). Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung im allg
  2. BGE 89 I 7118.04.1963Ka ntonales Zivilprozessrecht, Willkür, rechtsungleiche Behandlung. Kantonale Bestimmung, wonach die während der Gerichtsferien ablaufenden Fristen bis zum siebenten Tage nach dem Ende der Ferien verlängert werden. Wann endigen die in den ersten Tagen nach den Gerichtsferien abla
  3. BGE 89 I 11503.04.1963Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbeste
  4. BGE 89 I 10720.03.1963Gemeindeautonomie. Legitimation der Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (Erw. 1). Die Gemeindeautonomie ist nur verletzt, wenn sich eine kantonale Behörde eine Zuständigkeit anmasst, die nach kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht
  5. BGE 89 I 20120.03.1963Legitimation der Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde. Gemeindeautonomie. 1. Als Trägerin öffentlicher Gewalt ist die Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde nur legitimiert, wenn sie ihre Autonomieverteidigt oder wenn sie Entscheidungen anficht, durch welche ihre Existenz
  6. BGE 89 I 9220.03.1963Persönliche Freiheit. Blutuntersuchung im Ehelichkeitsanfechtungs- und im Vaterschaftsprozess. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen den Beweisbeschluss, durch den die Blutuntersuchung angeordnet wird (Erw. 1). 2. Legitimation des dem Kind im Ehelichkeitsanfechtu
  7. BGE 89 I 2013.03.1963Art. 4 BV . Baubewilligungsverfahren. Es ist nicht willkürlich, wenn der Regierungsrat als Rekursinstanz ein Baugesuch auf Grund des zur Zeit seiner Entscheidung geltenden Gemeindebaureglementes beurteilt und ein von der Gemeinde erlassenes, ihm zur Genehmigung unterbreitetes, ab
  8. BGE 89 I 127.02.1963Armenrecht. Art. 4 BV . Wird ein Kind von seinem Vater auf Anfechtung der Ehelichkeit belangt und ist ihm daher zur Wahrung seiner Interessen im Prozess gemäss Art. 392 Ziff. 2 ZGB ein Beistand zu ernennen, so ist dieses Amt einer Person zu übertragen, die den Prozess selber führ
  9. BGE 89 I 3720.02.1963Wahl- und Abstimmungsbeschwerde ( Art. 85 lit. a OG ). Legitimation des Stimmberechtigten zur Beschwerde dagegen, dass ein nach der Kantonsverfassung der Volksabstimmung unterliegender Erlass oder eine Einzelverfügung von der Mitwirkung des Volkes ausgenommen wird (Erw. 1). Finan
  10. BGE 89 I 1113.02.1963Staatsrechtliche Beschwerde ( Art. 87 und 88 OG ). Voraussetzungen der Willkürbeschwerde gegen einen Zwischenentscheid (Erw. 1). Legitimation des Inhabers eines Baurechts zur 8cschwerde wegen Verweigerung der Baubewilligung (Erw. 2). Rechtliches Gehör in Verwaltungssachen. Wer um
  11. BGE 89 I 12502.02.1963Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Art. 4 BV ; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs ( Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 OG ). Urteile der Kammern des Obergerichts des Kantons Luzern können wegen willkürlicher Beweiswürdigung, Aktenwidrigkeitoder Willkür in der Anwendun
  12. BGE 89 IV 4431.01.1963Art. 96 Ziff. 2 SVG : Führen eines Motorfahrzeuges, für das keine Haftpflichtversicherung besteht. 1. Der Führer eines im Ausland immatrikulierten Motorfahrzeuges ist nicht nach dieser Gesetzesbestimmung strafbar, wenn er bei der Einfahrt in die Schweiz die Schadenbehandlungsgebü
  13. BGE 89 IV 2630.01.19631. Art. 9 SVG , Art. 2 BRB über Masse und Gewichte der Motorwagen usw. vom 21. Oktober 1960. Das im Fahrzeugausweis angegebene Gesamtgewicht darf über die im erwähnten BRB zugelassene Toleranz hinaus nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde überschritten werden. 2.
  14. BGE 89 I 2723.01.1963Handels- und Gewerbefreiheit. Rechtsgleichheit. Ladenschluss. Allgemein verbindlicher Erlass. Art. 4 und 31 BV , 84 OG 1. Der Beschluss eines Berufsverbandes über die Schliessung gewisser Ladengeschäfte stellt nach seiner Genehmigung durch die kantonale Behörde einen allgemein ve
  15. BGE 88 I 28912.12.1962Art. 2 Üb.-Best. der BV. Derogatorische Kraft des eidgenössischen öffentlichen Rechts. Weder die Verordnung des Bundesrates vom 4. Dezember 1933 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (welche nur die Verkehrssicherheit gewährleisten will) noch eine
  16. BGE 88 I 30307.12.1962Rindviehzucht: Zuchtstierschau, Herdebuchwesen (Landwirtschaftsgesetz vom 3. Oktober 1951 und Verordnung des Bundesrates vom 29. August 1958). 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Beschwerdegründe und Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1-3). 2. Ausschluss
  17. BGE 88 I 24814.11.19621. Initiativrecht. a) Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde, Art. 88 OG (Erw. I/1). b) Befugnis des Grossen Rates, eine Initiative als unzulässig zu erklären (Erw. I/2). 2. Eigentumsgarantie. a) Voraussetzungen der Enteignung; Prüfungsbefugnis des Bundesgerichtes (Erw. II
  18. BGE 88 I 26014.11.1962Staatsrechtliche Beschwerde. 1. Die Beschwerde gegen Vollzugs- und Bestätigungsakte ist grundsätzlich nur insoweit, als diese selbständig ein verfassungsmässiges Recht verletzen, nicht auch wegen Verfassungswidrigkeit der ihnen zugrunde liegenden Verfügungen zulässig. Eine Ausnah
  19. BGE 88 I 15917.10.1962Art. 61 BV . Einrede der abgeurteilten Sache. Tragweite der Garantie des Art. 61 BV . Begriff des Zivilurteils (Erw. 2). Einrede der abgeurteilten Sache im Ehescheidungsprozess. - Abgrenzung zwischen Bundes- und kantonalem Recht. Verhältnis zwischen Berufung und staatsrechtlicher
  20. BGE 88 I 13710.10.1962Art. 4 BV . Willkür. Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter mit der Behauptung, die Räume für seine Arbeitnehmer zu benötigen. Darf ohne Willkür angenommen werden, die Kündigung sei nur dann im Sinne von Art. 35 lit. c VMK gerechtfertigt, wenn ein eigentlicher berufliche
  21. BGE 88 I 17926.09.1962Art. 88 OG . Der Nachbar ist zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die einem andern Grundeigentümer erteilte Baubewilligung legitimiert, falls sich aus derselben eine Einschränkung der eigenen Baumöglichkeiten ergibt.
  22. BGE 88 I 17319.09.1962Art. 88 OG . Beschwerdelegitimation der Berufsverbände und der andere Interessen ihrer Mitglieder wahrenden Verbände. Eigentumsgarantie. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (hier: Reglement, welches das Recht zum Abbrechen gewisser Gebäude beschränkt). Erfordernis der ges
  23. BGE 88 I 14510.07.1962Zonenplan. Rechtsungleiche Behandlung. Darf ein Zonenplan eine grössere als für das übrige Gebiet einer Zone geltende Bodenausnützung vorsehen für ein Grundstück, dessen Eigentümer auf die Verwirklichung eines nach den bisherigen Zonenvorschriften zulässigen Bauprojektes verzicht
  24. BGE 88 I 8104.07.19621. Art. 84 OG . Bebauungsplan; Einzelverfügung oder allgemein verbindlicher Erlass? (Erw. 1). 2. Eigentumsgarantie. a) Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung; Voraussetzungen; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 2). b) Gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Be
  25. BGE 88 I 10720.06.1962Art. 88 OG . Legitimation öffentlichrechtlicher Körperschaften zur staatsrechtlichen Beschwerde. Eine AHV-Ausgleichskasse kann gegen die Verweigerung der definitiven Rechtsöffnung für von ihr in Betreibung gesetzte Beiträge staatsrechtliche Beschwerde erheben.
  26. BGE 88 II 24707.06.1962Beiratschaft ( Art. 395 ZGB ). Voraussetzungen ihrer Anordnung. Übermässiger Aufwand? Berücksichtigung der Vermögenslage zur Zeit der Entscheidung.
  27. BGE 88 I 14923.05.1962Staatsrechtliche Beschwerde, Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Dass das fakultative Referendum gegen ein Gesetz nicht ergriffen wurde, schliesst die staatsrechtliche Beschwerde gegen das Gesetz nicht aus (Erw. 2). Verfassungsmässigkeit eines kantonalen Gesetzes; Zulässig
  28. BGE 88 I 8623.05.1962Art. 2 Üb. Best. der BV. Solange der Bund von der ihm durch die BV verliehenen Befugmis zur Gesetzgebung auf einem Gebiet keinen Gebrauch gemacht hat, sind die Kantone weiterhin zur Gesetzgebung befugt. Art. 125 lit. b OG . Der Bundesrat entscheidet über Beschwerden wegen Verletz
  29. BGE 88 I 131.01.1962Sperrfrist für die Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke ( Art. 218 OR ). Begriff des von der Sperrfrist ausgenommenen "Baulandes" im Sinne von Art. 218 Abs. 2 OR .
  30. BGE 87 IV 16428.11.1961Art. 84 Abs. 1 lit. c OG , 269 Abs. 2. BStP. Die Rüge, eine Bestrafung wegen Übertretung von Art. 53 der interkantonalen Verordnung betreffend die Schiffahrtspolizei auf dem Genfersee usw. vom 16. Mai 1960 verletze Art. 39 des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Frankreich be
  31. BGE 87 I 44122.11.1961fzArt. 4 BV; Verordnung über die Mietzinskontrolle und die Beschränkung des Kündigungsrechts. Der Mieter, der die Mietsache dauernd untervermietet, hat keinen Anspruch auf Kündigungsschutz; der Untermieter seinerseits ist dem Eigentümer gegenüber mietnotrechtlich nicht geschützt.
  32. BGE 87 I 37125.10.1961Art. 87 OG : Nichtanfechtbarkeit des Zwischenentscheides, mit dem im Sinne von § 272 luz. ZPO die Revision bewilligt wird.
  33. BGE 87 I 36527.09.1961Art. 87 OG . Entscheide über Begehren um provisorische Rechtsöffnung sind Zwischenentscheide (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Verweigerung der provisorischen Rechtsöffnung hat für den Gläubiger kemen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge.
  34. BGE 87 I 16312.07.1961Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Steuerentscheid wegen Verletzung des in einem Niederlassungsvertrag mit dem Ausland enthaltenen Gundsatzes der Gleichbehandlung. Zuständigkeit und Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 3). Kantonales Steuerrecht. Willkür. Kant
  35. BGE 87 I 21305.07.1961Art. 88 OG . Die Neufestsetzung der Gemeindegrenzen kann von der Gemeinde nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden.
  36. BGE 87 I 21029.06.1961Art. 32 Abs. 2 OG . Die Schliessung der Büros der kantonalen Verwaltung und der Gerichte an Samstagen macht diesen Tag noch nicht zu einem kantonalen Feiertag.
  37. BGE 87 I 21521.06.1961Art. 90 Abs. 1 lit. b OG . Anforderungen an die Begründung einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Verweigerung des Armenrechts.
  38. BGE 87 I 18614.06.1961Obligatorische bezahlte Ferien. Art. 6 ZGB , 2 Üb.-Best. der BV und 31 BV. Sind kantonale Bestnnmungen, welche die Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmern bezahlte Ferien von einer bestimmten Mindestdauer (hier: drei Wochen) zu gewähren, mit dem Grundsatz der derogatorischen
  39. BGE 87 I 21124.05.1961Art. 88 OG : Fehlen der Legitimation der ausserehelichen Mutter, die Anordnung einer Vormundschaft über ihr aussereheliches Kind mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten.
  40. BGE 87 I 17210.05.1961Staatsrechtliche Beschwerde aus Art. 4 BV gegen Zwischentscheide ( Art. 87 OG ). Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Entscheid, mit dem eine Steuerrekursbehörde eine Sache in Gutheissung eines Wiedererwägungsgesuchs des Fiskus an die untere Instanz zurückweist, soweit mit der
  41. BGE 87 I 10003.05.1961Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV . Voraussetzungen nach Art. 87 OG . Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges (Erw. 1 und 3). Anspruch auf rechtliches Gehör. Glarnerisches Rechtbot. Verhältnis des bundesrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör zu den
  42. BGE 87 I 11403.05.1961Filmzensur. 1. Entscheidungsbefugnis des Bundesgerichts bei staatsrechtlichen Beschwerden wegen Verweigerung einer Polizeierlaubnis (Erw. 1b). 2. Die Unternehmungen des Kinogewerbes stehen unter dem Schutz der Handels- und Gewerbefreiheit, doch kann die Ausübung ihrer Tätigkeit d
  43. BGE 87 I 12603.05.1961Wohnsitzgerichtsstand. Anfechtbare Verfügung; Natur der Feststellungsklage über das Bestehen oder Nichtbestehen einer persönlichen Ansprache; Zulässigkeit der Widerklage am Ort der Einleitung der Hauptklage nur bei Rechtshängigkeit der Hauptklage.
  44. BGE 87 I 24103.05.1961Staatsrechtliche Beschwerde. Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses an der Beschwerdeführung; Ausnahmen (Erw. 2). Formelle Rechtsverweigerung. Liegt eine solche vor, wenn eine Behörde über ein Feststellungsbegehren nicht im Dispositiv entscheidet und zu den damit aufgew
  45. BGE 87 I 4215.03.1961Art. 45 Abs. 4 BV . 1. Diese Bestimmung ist anwendbar auf einen Kantonsangehörigen, der aus einem andern Kanton kommt (und sich in eine Gemeinde begibt, die nicht verpflichtet ist, ihn zu unterstützen). 2. Die Voraussetzungen der Anwendung von Art. 45 BV werden durch den Zeitabla
  46. BGE 87 I 9708.03.1961Art. 4 BV ; Art. 80 und 131 SchKG ; Art. 60 VVG . Das Urteil, das den Versicherungsnehmer zu Schadenersatzleistungen an den Geschädigten verpflichtet, stellt für den Geschädigten, der sich die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Haftpflichtversicherer hat abtreten lassen
  47. BGE 87 I 1921.02.1961Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Niederlassungsverträgen mit dem Ausland (Erw. 1). Kantonales Steuerrecht. Willkür und rechtsungleiche Behandlung. Kantonales Handänderungsgebührengesetz, nach welchem Erwerbungen zu ausgesprochen gemeinnützigen od
  48. BGE 87 I 4801.02.1961Art. 80 und 81 SchKG . Verhältnis dieser Bestimmungen zu Art. 61 BV (Erw. 1). Art. 59 BV . Der Rechtsöffnungsrichter hat diese Bestimmung von Amtes wegen anzuwenden, wenn der Betriebene die Zuständigkeit des ausserkantonalen Richters bestreitet, der über die in Betreibung gesetzt
  49. BGE 87 I 6101.02.19611. Art. 86 Abs. 2 und 3 OG . Muss die staatsrechtliche Beschwerde auch dann in erster Linie gegen den Entscheid über das ausserordentliche kantonale Rechtsmittel und nicht gegen das ihm zugrunde liegende Sachurteil gerichtet werden, wenn der kantonale Instanzenzug nicht erschöpft
  50. BGE 86 I 28121.12.1960Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen rechtswidriger Begünstigung Dritter durch einen kantonalen Erlass. Präzisierung der Rechtsprechung (Erw. 1). Rechtsgleichheit. Handels- und Gewerbefreiheit. Kantonales Gesetz, das den Zahntechnikern, die eine besondere Prüfung b