Staatsrechtliche Beschwerde

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  1. BGE 76 II 33702.11.1950.Namemänderung. 1. Zur Anfechtung der Namensänderung gemäss Art. 30 Abs. 3 ZGB sind nur Träger des bewilligten neuen Namens legitimiert. :2. Pflicht der Regierung, anderweitige Drittinteressen am Unterbleiben der Namensänderung im Bewilligungsverfahren wahrzunehmen.
  2. BGE 76 I 29318.10.1950Markthandel. Bewilligung zum Besuch öffentlicher Märkte. Vorausi setzungen für die Verweigerung und den Entzug der Bewilligung. Art. 4 und 31 BV.
  3. BGE 76 I 19513.10.1950An. 84 Abs. 2 oa. Ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen willkürlicher Verletzung einer kantonalen Bestimmung über die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zulässig, wenn mit Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 268 ff. BStP gerügt werden kann, der Entscheid verletze Art. 397 StGB
  4. BGE 76 I 8721.06.1950Art. 61 BV. Ein Schiedsgericht, das Vereinsorgan ist oder von einem solchen ernannt wurde, kann, selbst wenn es sich aus Berufsrichtern zusammensetzt, im Streit zwischen dem Verein und einem Mitglied kein Urteil fällen, für das die definitive Rechtsöffnung gemäss Art. 81 SchKG be
  5. BGE 76 I 9612.06.1950Stra/prozessuale Beschlagnahme. Verhältnis zum Bundesrecht. Die in einer kantonalen Strafprozessordnung vorgesehene Beschlagnahme von (mit der Straftat in keinem Zusammenhang stehenden) Vermögensstücken des Angeschuldigten zur Sicherstellung privatrechtlicher Schadenersatzansprü
  6. BGE 76 I 5003.05.1950Art. 85 Zu. a OG. Behörden sind zu Wahl- und Abstimmungsbeschwerden nicht legitimiert.
  7. BGE 76 I 915.03.1950Interkantonale Doppelbesteuerung, Art. 46 Abs. 2 BV. 1. Familienstiftung mit Sitz in einem andern als dem Wohnsitzkanton des Stifters. Legitimation des Stifters zur staatsrechtlichen Beschwerde sowohl gegenüber dem Kanton, der ihn selbst auch für das Stiftungsvermögen besteuert,
  8. BGE 76 I 1808.03.1950Tragweite des Art. 57 der Tessiner Kantonsverfassung. Begriff des Grossratsbeschlusses (decreto legislativo) allgemein verbindlicher Natur.
  9. BGE 76 I 2808.03.1950Wenn eine kantonale Strafprozessordnung bestimmt, dass die Untersuchungsbehörde zur Sicherung der künftigen Vollstrekkung eines Strafurteils vom Vermögen des Angeschuldigten so viel mit Beschlag belegen könne, als zur Deckung der Prozesskosten, einer allfälligen Busse, des verurs
  10. BGE 76 I 4502.03.1950Um die Verletzung einer eidgenössischen Gerichtsstandsnorm geltend zu machen, hat man die betreffende Norm selbst und nicht Art. 59 BV anzurufen. Das Bundesgericht prüft auf staatsrechtliche Beschwerde nach Art. 84 d OG frei, ob die Norm richtig angewendet worden sei. Gerichtsst
  11. BGE 76 I 3422.02.1950Schweizerisch-französischer Gerichtsstandsvertrag vom 15. Juni 1869. Zusatzakte vom 4. Oktober 1935. Verordnung des Bundesgerichts vom 29. Juni 1936. Der Gerichtsstandsvertrag ist nicht anwendbar, wenn eine der Prozessparteien gleichzeitig die schweizerische und die französische
  12. BGE 76 I 515.02.1950Art. 4 BV. Revision von Steuerentscheiden. Ein Anspruch unmittelbar aus Art. 4 BV auf Revision eines Steuerentscheides besteht nicht bei Mängeln, die der Steuerpflichtige bei der ihm zumutbaren Aufmerksamkeit schon im Veranlagungsverfahren hätte entdecken können.
  13. BGE 76 I 325.01.1950BRB betr. Massnahmen gegen die Wohnungsnot vom 15. Oktober 1941/8. Februar 1946 (BMW). Dem Untervermieter darf die Berufung auf Art. 5 lit. b verweigert werden. Ob seine Kündigung wegen eigenen Bedarfes gerechtfertigt ist, ist auf Grund von Art. 4 BMW zu entscheiden.
  14. BGE 75 I 20923.11.1949• 1. Art. 88\ OG. a) Blosse Dienstanweisungen können nicht Gegenstand der staatsrechtlichen Beschwerde bilden (Erw. 1). b) Legitimation der Ausländer (Erw. 2). 2. Die Veröffentlichung des Entzuges des Führeratiswei8es aus generalpräventiven Gründen hat Strafcharakter und verst
  15. BGE 75 I 28923.09.1949Sehweiz61'bürgerrooht: Staatsrechtliche Stellung der Schweizerin, die nach dem 27. Mai 1945 einen österreichischen Flüchtling heiratet.
  16. BGE 75 I 11009.06.1949Stans gegen Regierungsrat des Kantons Nidwalden. Prohibitiver Charakter einer Gebühr für eine Ausverkaufsbewilligung.
  17. BGE 75 I 11409.06.1949Art. 33 BV und Art. 5 Ub. Best. z. BV. Darf für die Bewilligung zur Ausübung des Anwaltsberufes, die gestützt auf ein ausserkantonales Fähigkeitszeugnis erteilt wird, eine Abgabe von Fr. 130.— erhoben werden?
  18. BGE 75 IV 8327.05.1949Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 MFG. Der Fahrzeugausweis verleiht nicht das Recht, die Strasse mit dem Fahrzeug zu andern Zwecken als zum Verkehr zu benützen.
  19. BGE 75 I 13912.05.1949Inte!rlcantonale Rechtshilfe. Die Kantone sind gehalten, einander in Vormundschaftssachen Rechtshilfe zu leisten. Voraussetzungen für die Gewährung der Rechtshilfe.
  20. BGE 75 I 5309.04.1949[[PAGE:BGE 75 I 53 S. 54]] Staatsrechtliche Beschwerde wegen interkantonaler Doppelbesteuerung. Beginn der Frist. Anfechtbare Verfügung im Sinne von Art. 89 Abs. 30G. Im Anschluss an einen Entscheid, durch den die Rückerstattung einer angeblich in Verletzung des Doppelbesteuerun
  21. BGE 75 I 1627.03.1949Kantonales Steuerrecht. Willkür. Amortisationsfonds eines Elektrizitätswerkes zur Deckung des beim künftigen Heimfall der Werkanlagen an das Gemeinwesen entstehenden Verlustes. Die Einlagen in diesen Fonds stellen entweder geschäftsmässig begründete Abschreibungen oder Rückstell
  22. BGE 75 I 18324.03.1949Grundbuch. Voraussetzungen der Eintragung des Pfandgläubigers an einem Schuldbrief im Gläubigerregister (Art. 66 Abs. 2 GBV). Verpfändung eines der Ehefrau zustehenden Namensschuldbriefs durch den Ehemann.
  23. BGE 75 I 3124.02.1949Verzicht auf die Garantie des Wohnsitzgerichtsstandes (Art. 59 BV). G&ichtsstand der Prorogation, in casu begründet durch «Domizilerwä.hlung» in Genf seitens zweier durch Genfer Anwälte vertretene Parteien in Hinblick auf einen bevorstehenden Prozess [[PAGE:BGE 75 I 31 S. 32]] ü
  24. BGE 75 I 3817.02.1949Staatsrechtliche Beschwerde. Parteien im Beschwerdeverfahren. Begriff der «allfällig weiteren Beteiligten» im Sinne von Art. 93 Abs. 1 OG (Erw. 3). Derogatorische Kraft des Bundesrechtes. Dieser Grundsatz wird durch Art. 2 Ueb.-Best. z. BV gewährleistet (Erw. 5). Die Bestimmun
  25. BGE 74 I 46522.12.1948[[PAGE:BGE 74 I 465 S. 466]] EigBntumBgarantie. Die Bestimmung des waadtländischen Gesetzes über die Elektrizitätsverteilungsnetze in den Gemeinden vom 3. Juli 1947, wonach die von den Gemeinden zur Erstellung und zum Betrieb eines Elektrizitätsverteilungsnetzes erteilten Konzes
  26. BGE 74 I 37725.11.1948Art. 88 OG. Verneinung der Legitimation von Berufsverbänden" oder Gewerbegenossen zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Bewilligung zur Eröffnung oder Erweiterung einer Alkoholwirtschaft auch unter der Herrschaft der revidierten Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung.
  27. BGE 74 II 20225.11.19481. Urteilsunfähigkeit, Art. 16 ZGB. Hohe Wahrscheinlichkeit kann als Beweis gelten. 2. Erbunwürdig nach Art. 540 Z. 1 ZGB ist nicht der urteilsunfähige Täter. 3. Zeitpunkt des Todes. Muss die vom amtlichen Registereintrag abweichende übereinstimmende Angabe der Parteien berücks
  28. BGE 74 I 35311.11.1948Nachlassvertrag mit Vermiigensabtretung. Art. 306 SchKG; BG vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen; VO des Bundesgerichts vom 11. April 1935 betreffend das Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen; Art. 51 der bundesrätlichen VO vom 24. Januar 1941 über vorübergeh
  29. BGE 74 I 28028.10.1948Staatsrechtliche Beschwerde. Rückzug. Art. 89 OG, 73 Abs. 1 und 4 BZP. ' Wer eine staatsrechtliche Beschwerde bedingungs- und vorbehaltlos zurückgezogen hat, kann, auch wenn die Beschwerdefrist noch [[PAGE:BGE 74 I 280 S. 281]] nicht abgelaufen ist, gegen den gleichen Entscheid k
  30. BGE 74 I 36707.10.1948Doppelbesteuerung: Wann und in welchem Umfange verwirkt der Steuerpflichtige durch vorbehaltlose Selbsteinschätzung das Recht, die daraufhin ergangene Veranlagung wegen Doppelbesteuerung anzufechten? '1
  31. BGE 74 I 27718.09.1948Art. 89 OG.: Kann die staatsrechtliche Beschwerde an einen Rechtsmittelentscheid angeschlossen werden, wenn das kantonale Rechtsmittel erst nach Ablauf von mehr als 30 Tagen eingelegt worden ist?
  32. BGE 74 IV 10503.09.1948An. 292 StGB schliesst nicht aus, dass jemand, der wiederholten Aufforderungen zur Zeugenaussage über den gleichen Sachverhalt nicht gehorcht, jedesmal wieder wegen Ungehorsams bestraft wird.
  33. BGE 74 I 15724.06.1948Kompetenzkonflikt gemäss Art. 13 Abs. 2 des BB vom 28. März 1917 betreffend die Organisation und das Verfahren des Eidgen. Versicherungsgerichtes. Parteien, Legitimation, Natur des Anstandes, Entscheid über die Zuständigkeit (Erw. 1-5). Bindung der Gerichte an gestaltende Verw
  34. BGE 74 I 25224.06.1948Fakultatives Verwaltung8'referendum: Auslegung des Art. 49 der nidwaldnischen Kantonsverfassung, der bestimmt, dass vom Landrat gefasste Beschlüsse allgemein verbindlicher Natur dem Referendum unterliegen.
  35. BGE 74 I 16715.06.1948Art. 88 OG. Fehlen der Legitimation gegen den Entscheid über eine Baueinsprache, mit dem die vorherige Umlegung von Baugebiet abgelehnt wird.
  36. BGE 74 I 17210.06.19481. Art. 89 OG. Wenn die zuständige Behörde schon vor der Unterschriftensammlung verfügt, dass ein bestimmter Beschluss dem Referendum nicht unterliegt, so ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen Missachtung der politischen Rechte der Bürger an diese Verfügung anzuschliessen. 2
  37. BGE 74 I 16903.06.1948Art. 89 OG. Beginn des Fristenlaufes, wenn die schriftliche Zustellung eines Vorentscheides über die örtliche Zuständigkeit weder durch kantonales noch durch eidgenössisches Recht vorgeschrieben ist.
  38. BGE 74 I 11013.05.19481. Art. 88 OG. Jeder Stimmberechtigte ist legitimiert, sich darüber zu beschweren, dass ein Erlass, der nach der kantonalen Verfassung der Volksabstimmung unterliegt, dieser entzogen worden ist (Erw.l). 2. Art. 67 Abs. 2 der solothurnischen KV. Darf die gesetzgebende Gewalt die
  39. BGE 74 I 9713.05.1948BRB über Massnahmen gegen die Wohnungsnot vom 15. Oktober 1941/8. Februar (BMW). 1. Legitimation eines im Ausland wo~t.?B. Ausländers zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Willkür m Mieterschutzsachen (Erw. 1). 2. Begriff des Eigenbedarfs im Sinne von Art. 5 lit. b BMW (Erw. 4
  40. BGE 74 I 129.04.1948BRB über Massnahmen gegen die Wohnungsnot vom 15. Oktober 1941/8.. Februar 1946 (BMW).. 1. Auslegung von Art. {) lit. b BMW und Anwendung dieser Bestimmung auf Geschäftsräume (Erw. 2). 2. Verhältnis von Art. {) lit. b zu Art. 4 BMW (Erw. 3).
  41. BGE 74 I 7612.03.1948Steueramnestie bei Einführung der Verrechnungssteuer. Auslegung von Art. 3 Abs. 3 AmnB (Sondervorschrift für Kantone mit mehrjähriger Veranlagungsperiode).
  42. BGE 74 I 5005.02.1948Legitimation zur staatsrechtlichen BeBChwerde. Wenn sich der Staat als Korporation auf den Boden des Privatrechts begibt und andern Rechtssubjekten als gleichgeordnete Partei gegenübertritt, so ist er berechtigt, Urteile seines eigenen Obergerichtes aJJ.ZUfechten.
  43. BGE 74 II 4730.01.1948Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 681, a OG). Wegen Anwendung kantonalen statt eidgenössischen Rechtes kann Nichtigkeitsbeschwerde erhoben werden gegen eine in letzter kantonaler Instanz getroffene einstweilige Verfügung in einer Zivilsache (Erw. 2). Einstweilige Verfügung. Dem Ric
  44. BGE 74 I 2322.01.1948Niederlas8Ungsfreiheit; Art. 45 BV. Das Wort «ausnahmsweise» in Abs. 2 besagt lediglich, dass Verweigerung und Entzug der Niederlassung Ausnahmen von dem in Abs. I aufgestellten Grundsatz der Niederlässungsfreiheit seien, nicht aber, dass die Niederlassung den in den bürgerlichen
  45. BGE 74 I 4122.01.1948Sehwthess gegen Gemeinde Jona und Regierungsrat des Kantons St. Gallen. ()fjmitliche Wege, Eigentumsgarantie, l!.nvordenklichkeit. 1. Bedeutung der Eigentumsgarantie. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts. Zur Rechtsordnung, innert deren Schranken das Eigenum gewährleistet is
  46. BGE 73 I 36023.12.19471. Der kantonale Entscheid, durch den die Ausstellung des Fwe,,- aU8Weisea verweigert wird (Art. 15 Abs. 2 MFG), kann mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte angefochten werden (Art. 84 lit. a OG). 2. Voraussetzungen für die Erlangung des bea
  47. BGE 73 I 36618.12.1947Oe//entliehe Bw,r'kwndung, Freizügigkeit der wissenschaftlichen Berufsarten, Gewerbefreiheit (Art. 4, 31, 33 BV und 5 Ob.- Best. z. BV). 1. Die öffentliche Beurkundung ist in allen Fällen, also auch wenn sie (nichtbeamteten) Notaren oder Anwälten übertragen ist, eine amtliche Fu
  48. BGE 73 I 37612.12.19471. Kantonale - Vorschriften über «Taxen» und Honorare für die Errichtung öffentlicher letztwilliger Verfügungen und die Eröffnung öffentlicher oder eigenhändiger Verfügungen verletzen Bundesrecht, falls dadurch die Benützung dieser Institute des eidgenössischen Rechtes verunmögli
  49. BGE 73 I 24130.10.1947Art. 86 Abs. 2 OG; der kantonale Instanzenzug ist vom Beschwerdeführer selbst zu erschöpfen.
  50. BGE 73 I 33023.10.1947ZWilBtand8we8en. Die schweizerischen Zivilstandsämter können es ablehnen, unter Verweisungsbruch eingereiste Ausländer zu trauen (Art. 113 ff. ZGB, Art. 54 BV).